AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Privatteilnehmende

IBA Kosmetikschule Mannheim · Stand: 6. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle über www.iba-shop.de gebuchten Kurse, Seminare und Ausbildungen der IBA Kosmetikschule Mannheim, die selbst bezahlt werden (Privatteilnahmen). Sie gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB); Regelungen nur für Verbraucher sind als solche gekennzeichnet. Bei minderjährigen Teilnehmenden treffen die vertraglichen Zahlungs- und Erklärungspflichten den in § 4 Abs. 4 genannten Vertragspartner. Unterrichts-, Hygiene- und Teilnahmevorgaben beziehen sich auf die tatsächlich teilnehmende Person.

(2) Diese AGB gelten nicht für Teilnahmen, die ganz oder teilweise über einen Bildungsgutschein oder einen anderen öffentlichen Kostenträger finanziert werden.

(3) Abweichende Bedingungen der Teilnehmenden gelten nur, wenn die Schule ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Anbieter

IBA Kosmetikschule Mannheim (International Beauty Academy), Inhaber: Arif Ergen, P6, 16–19, 68161 Mannheim

Telefon: 0621 4018 1650 · E-Mail: info@ibeauty-academy.de · Website: www.iba-shop.de

USt-IdNr.: DE204455921

§ 3 Leistungen

(1) Die Schule bietet Kurse, Seminare und Ausbildungen an, insbesondere in Kosmetik, Fußpflege, Permanent Make-up, Microblading und Wimpernstyling; die Aufzählung ist nicht abschließend. Inhalt, Dauer, Termine, Preis und enthaltene Materialien ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung zum Zeitpunkt der Anmeldung.

(2) Alle Kurse und Ausbildungen finden ausschließlich als Präsenzunterricht in den Räumen der Schule in Mannheim statt. Online- oder Videounterricht ist nicht Vertragsbestandteil.

(3) Kosmetikschulungen finden mit höchstens acht Teilnehmenden statt. Für die Fachkosmetikausbildung beträgt die Höchstzahl 18 Teilnehmende. Für andere Schulungen ergibt sich die Höchstzahl aus der jeweiligen Kursbeschreibung. Jeder gebuchte Platz wird verbindlich reserviert.

(4) Die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegebenen Preise sind Endpreise. Soweit eine Leistung umsatzsteuerpflichtig ist, enthalten sie die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei umsatzsteuerfreien Leistungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(5) Im Sinne dieser AGB sind Kurse alle Schulungen mit einer Dauer von weniger als 2 Monaten und Ausbildungen alle Schulungen ab 2 Monaten Dauer.

(6) Welche Arbeitskleidung, Materialien und sonstigen Gegenstände mitzubringen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung, die vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. Fehlen erforderliche Gegenstände, kann die Teilnahme an einzelnen praktischen Übungen aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen eingeschränkt werden. Soweit die Teilnehmende dies zu vertreten hat, begründet die dadurch versäumte Übung allein keinen Anspruch auf kostenfreie Nachholung oder Erstattung. Gesetzliche Ansprüche wegen einer Pflichtverletzung der Schule bleiben unberührt.

(7) Unterricht und Prüfungen finden auf Deutsch statt. Voraussetzung sind Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Teilnehmende sind dafür verantwortlich, diese Voraussetzung zu erfüllen. Die Nichterfüllung begründet allein kein vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung. Gesetzliche Rechte und Ansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder sonstiger Pflichtverletzungen der Schule bleiben unberührt.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgt über den Online-Shop www.iba-shop.de. Mit dem Absenden der zahlungspflichtigen Bestellung kommt der Vertrag verbindlich zustande. Die Schule übermittelt den Vertragsinhalt einschließlich der vereinbarten Leistungen, dieser AGB und, soweit einschlägig, der Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.

(2) Ein zusätzlicher Schulungs- oder Ausbildungsvertrag ist nicht erforderlich. Individuell vereinbarte Ratenzahlungen und sonstige ergänzende Abreden werden in Textform dokumentiert.

(3) Teilnehmende müssen bei Kursbeginn mindestens 16 Jahre alt sein. Kursspezifische Voraussetzungen (z. B. Vorkenntnisse) ergeben sich aus der Kursbeschreibung; Teilnehmende versichern mit der Anmeldung, dass sie diese erfüllen.

(4) Bei minderjährigen Teilnehmenden wird die Buchung durch einen sorgeberechtigten Erziehungsberechtigten als Vertragspartner und Zahlungsschuldner vorgenommen. Voraussetzung der Teilnahme ist eine gesonderte schriftliche Teilnahmevereinbarung mit diesem Vertragspartner sowie die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Bei gemeinsamer Sorge ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten oder eine entsprechende Vertretungsberechtigung nachzuweisen. Für die minderjährige Teilnehmerin entsteht aus der Buchung keine eigene Zahlungspflicht. Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht spätestens sieben Tage vor Kursbeginn vor, kann die Schule die Teilnahme ablehnen und erstattet bereits gezahlte Beträge vollständig. Übungsbehandlungen an minderjährigen Teilnehmenden bedürfen einer ausdrücklichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter und der minderjährigen Person nach vorheriger Aufklärung. Die Aufsicht während des Unterrichts richtet sich nach Alter, Tätigkeit und den gesetzlichen Anforderungen.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Anmeldung.

(2) Kurse sind über den Online-Shop bei Buchung oder per Überweisung spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen. Bei Anmeldung später als 14 Tage vor Kursbeginn ist die Gebühr sofort fällig.

(3) Bei Ausbildungen ab zwei Monaten ist eine zins- und gebührenfreie Ratenzahlung nach Vereinbarung möglich. Höhe und Fälligkeit der Raten werden vor Vertragsschluss oder bei einer späteren einvernehmlichen Ratenvereinbarung mitgeteilt und in Textform bestätigt. Die erste Rate ist vor Ausbildungsbeginn fällig. Ohne Ratenvereinbarung ist die Ausbildungsgebühr spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn vollständig zu zahlen.

(4) Befindet sich die Teilnehmende mit einem fälligen Betrag in Zahlungsverzug, kann die Schule sie in Textform zur Zahlung auffordern und eine angemessene Zahlungsfrist von mindestens sieben Tagen setzen. Auf eine mögliche vorübergehende Aussetzung der Teilnahme wird ausdrücklich hingewiesen. Nach erfolglosem Fristablauf kann die Schule ihre Leistungen im gesetzlich zulässigen und verhältnismäßigen Umfang zurückhalten. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Leistungsverweigerungsrechte der Teilnehmenden bleiben unberührt. Nach Zahlung der berechtigt geforderten Rückstände wird die Teilnahme unverzüglich wieder ermöglicht. Vergütungsansprüche für ausgefallene Unterrichtszeiten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Bei erheblichem Zahlungsverzug kann die Schule den Vertrag nach erfolgloser angemessener Fristsetzung unter den gesetzlichen Voraussetzungen kündigen. Eine vorzeitige Fälligkeit noch nicht fälliger Raten tritt nur ein, soweit eine wirksame Vereinbarung besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung nach Vertragsbeendigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(6) Bei Kursen kann die Schule nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und den Platz anderweitig vergeben. Etwaige Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen werden berücksichtigt.

(7) Die Teilnehmende kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt ebenfalls zulässig.

(8) Bei einer von der Teilnehmenden zu vertretenden Rücklastschrift ersetzt sie die tatsächlich entstandenen, erforderlichen Fremdkosten. Eigener Verwaltungsaufwand der Schule wird hierfür nicht gesondert berechnet.

§ 6 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Online-Shop, E-Mail, Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten regelt die gesonderte Widerrufsbelehrung, die Bestandteil des Vertrags ist.

(2) Beginnt die Leistung auf ausdrückliches Verlangen der Verbraucherin vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist bei einem wirksamen Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der entgeltlichen Dienstleistung nur, wenn die Verbraucherin vor Leistungsbeginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und ihre Kenntnis bestätigt hat, dass ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung erlischt. Weitere gesetzliche Voraussetzungen bleiben unberührt.

(3) Für persönlich in den Geschäftsräumen geschlossene Vereinbarungen und für Unternehmer besteht kein gesetzliches Fernabsatzwiderrufsrecht. Anderweitige gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

(4) Das Widerrufsrecht bleibt von den Regelungen in §§ 7 und 8 unberührt. Widerruft eine Verbraucherin wirksam, fallen keine Storno- oder Verschiebungsgebühren an; sie schuldet gegebenenfalls nur Wertersatz nach Abs. 2.

§ 7 Rücktritt (Stornierung) durch Teilnehmende

(1) Teilnehmende können vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail oder Brief) zu erklären; maßgeblich ist der Zugang bei der Schule.

(2) Da die Kurse in kleinen Gruppen stattfinden und frei werdende Plätze kurzfristig in der Regel nicht nachbesetzt werden können, erhebt die Schule folgende pauschale Stornogebühren:

Zugang der Rücktrittserklärung

Stornogebühr (von der Kursgebühr)

30 Tage oder mehr vor Kursbeginn

20 %

29. bis 14. Tag vor Kursbeginn

50 %

13 Tage oder weniger vor Kursbeginn, am Kurstag oder bei Nichterscheinen

100 %

 

(3) Der Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer durch die Stornierung ermöglichten anderweitigen Vergabe des Platzes werden berücksichtigt. Bei einer solchen Nachbesetzung entfällt der entsprechende Einnahmeausfall. Ein verbleibender ersatzfähiger Schaden ist von der Schule konkret darzulegen.

(4) Nach Kursbeginn besteht kein vertragliches Recht zur Stornierung. Ein vorzeitiger Abbruch oder das Versäumen einzelner Unterrichtstage führt allein nicht zu einer anteiligen Erstattung. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte sowie Ansprüche wegen Pflichtverletzungen der Schule bleiben unberührt. Für Ausbildungen gilt ergänzend § 9.

(5) Bereits gezahlte Beträge werden mit der Stornogebühr verrechnet; ein Überschuss wird innerhalb von 14 Tagen erstattet.

§ 8 Verschiebung, Krankheit, Ersatzteilnehmerin

(1) Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die Schule kann auf Antrag einer Umbuchung zustimmen. Ersatztermin, Anrechnung bereits gezahlter Beträge und eine etwaige zusätzliche Umbuchungsgebühr werden vorab in Textform mitgeteilt. Die Umbuchung wird erst mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmenden verbindlich.

(2) Bei krankheitsbedingter Teilnahmeunfähigkeit ist die Schule unverzüglich zu informieren. Für die Prüfung einer freiwilligen Umbuchung kann sie eine ärztliche Bescheinigung über die Teilnahmeunfähigkeit verlangen. Eine Diagnose ist nicht erforderlich. Ist eine rechtzeitige Vorlage aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, kann die Bescheinigung unverzüglich nachgereicht werden.

(3) Bei einer zusätzlichen Umbuchungsgebühr werden der erforderliche organisatorische Aufwand, ein etwaiger Platzverlust, ersparte Aufwendungen und eine durch die Umbuchung ermöglichte Nachbesetzung angemessen berücksichtigt. Bei einer Schadenspauschale bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Ersatztermin soll innerhalb von sechs Monaten nach dem ursprünglichen Kursbeginn liegen und wird nach verfügbaren Plätzen vereinbart. Eine Umbuchung begründet keinen Anspruch auf weitere Verschiebungen. Wird der Ersatztermin nicht wahrgenommen, gelten die Regelungen über Stornierung und Nichterscheinen entsprechend. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(5) Eine Umbuchung verändert die übrigen Vertragsbedingungen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird. Gesetzliche Widerrufs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(6) Ersatzteilnehmerin: Bis zum Kursbeginn kann die Teilnehmende eine Ersatzperson benennen, die an ihrer Stelle teilnimmt. Die Schule kann die Ersatzperson ablehnen, wenn sie die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Mit Zustimmung der Schule tritt die Ersatzperson zu diesen AGB in den Vertrag ein; eine Stornogebühr fällt dann nicht an.

(7) Eine Erkrankung nach Kursbeginn führt allein nicht zu einer anteiligen Erstattung. Versäumte Unterrichtszeiten können nach Verfügbarkeit und vorheriger Vereinbarung gegen die vorab mitgeteilte Gebühr nachgeholt werden. Gesetzliche Kündigungsrechte und Ansprüche wegen Pflichtverletzungen der Schule bleiben unberührt.

§ 9 Vertragsdauer und Beendigung bei Ausbildungen

(1) Die Fachkosmetikausbildung wird als Präsenzunterricht für die bei der Buchung vereinbarte feste Ausbildungsdauer abgeschlossen. Sie endet mit dem vereinbarten Ausbildungsende, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.

(2) Nach Beginn der Fachkosmetikausbildung besteht kein zusätzliches vertragliches Stornierungsrecht. Ein freiwilliger Abbruch, das Nichterscheinen oder das Versäumen einzelner Unterrichtstage beendet den Vertrag nicht und lässt die vereinbarte Zahlungspflicht grundsätzlich unberührt. Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere ersparter Aufwendungen und anderweitiger Einnahmen, bleiben vorbehalten.

(3) Für andere Ausbildungen ab zwei Monaten kann die Teilnehmende nach Ausbildungsbeginn mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Ausbildungsmonats in Textform kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung ist die Ausbildungsgebühr anteilig nach Ausbildungsmonaten zu zahlen. Ein Ausbildungsmonat wird ab dem vereinbarten Starttag gerechnet. Bereits im Gesamtpreis enthaltene Materialien werden nicht zusätzlich berechnet. Gesondert vereinbarte und übergebene Materialien werden mit dem vor Vertragsschluss ausgewiesenen Preis berücksichtigt, soweit gesetzlich zulässig. Zu viel gezahlte Beträge werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

(4) Gesetzliche Widerrufsrechte, das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt. Bei einer wirksamen gesetzlichen Vertragsbeendigung richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Für eine Stornierung vor Ausbildungsbeginn gilt § 7. Die Stornogebühr ist höchstens auf die anteilige Gebühr der ersten zwei Ausbildungsmonate begrenzt. Gesondert vereinbarte und bereits übergebene Materialien können zusätzlich nur nach den gesetzlichen Vorschriften und ohne Doppelberechnung berücksichtigt werden. Der Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren Schadens bleibt ausdrücklich zulässig.

§ 10 Absage und Änderungen durch die Schule

(1) Mindestteilnehmerzahl: bei Kursen 2 Personen, bei Ausbildungen 5 Personen. Wird sie nicht erreicht, kann die Schule den Kurs bis 7 Tage, eine Ausbildung bis 14 Tage vor Beginn absagen.

(2) Fällt ein Kurs wegen Erkrankung oder Ausfall der Dozentin, höherer Gewalt oder aus anderen von der Schule nicht zu vertretenden Gründen aus, kann die Schule ihn auf einen anderen Termin verschieben.

(3) Bei einer Absage oder Verschiebung durch die Schule bietet sie einen Ersatztermin an. Nimmt die Teilnehmende den Ersatztermin nicht an, erstattet die Schule bereits gezahlte Kursgebühren innerhalb von 4 Wochen vollständig. Fallen bei Ausbildungen einzelne Unterrichtstage aus, werden sie nachgeholt.

(4) Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Verdienstausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Schule nicht nach § 15 haftet.

(5) Die Schule kann eine Dozentin durch eine gleich qualifizierte Fachkraft ersetzen und Ablauf, Reihenfolge der Inhalte oder Unterrichtsräume ändern, soweit dies für die Teilnehmende zumutbar ist und Ausbildungsziel, wesentliche Inhalte sowie vereinbarter Unterrichtsumfang erhalten bleiben. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert. Gesetzliche Rechte bei erheblichen Leistungsänderungen oder Pflichtverletzungen bleiben unberührt.

§ 11 Anwesenheit, Prüfung, Zertifikat

(1) Ein Zertifikat erhält, wer an Kursen vollständig und an Ausbildungen zu mindestens 80 % der Unterrichtszeit teilgenommen und eine vorgesehene Prüfung bestanden hat. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erhält auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung.

(2) Versäumte Unterrichtszeiten können nach Verfügbarkeit in einem späteren Durchgang nachgeholt werden. Die Gebühr dafür teilt die Schule vorher mit. Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Verfügbarkeit wiederholt werden. Für jede Wiederholung ist eine Prüfungsgebühr von 10 % der Schulungsgebühr fällig, höchstens jedoch 350 € pro Prüfungstag; sie ist vor dem Prüfungstermin zu zahlen.

(3) Das Zertifikat bestätigt die Teilnahme an der Schulung der IBA Kosmetikschule. Es ist kein staatlicher Berufsabschluss und ersetzt keine behördlichen Erlaubnisse. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen für ihre berufliche Tätigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung, Hygienevorschriften, erforderliche Erlaubnisse oder Versicherungen) zu prüfen und einzuhalten.

(4) Zertifikat und Teilnahmebescheinigung werden erst ausgehändigt, wenn die Kursgebühr einschließlich aller Raten vollständig bezahlt ist.

(5) Zusätzliche Betreuung: Auf Wunsch der Teilnehmenden bietet die Schule zusätzliche Betreuung (z. B. Übungs- oder Nachschulungsstunden) nach Terminvereinbarung an. Sie ist nicht in der Kursgebühr enthalten und kostet je nach Schulung 65 € bis 120 € pro Stunde; der konkrete Preis wird vor der Buchung mitgeteilt. Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden. Eine Absage ist bis 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich; bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird der volle Betrag fällig, § 7 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend.

(6) Für die Ausstellung eines Ersatzzertifikats berechnet die Schule einen Endpreis von 50 €. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Hinzu kommen Versandkosten, deren Höhe vor der Bestellung mitgeteilt wird.

§ 12 Übungsbehandlungen, Modelle, Hygiene, Hausordnung

(1) Übungsbehandlungen an Modellen oder anderen Teilnehmenden finden ausschließlich unter Aufsicht und nach Freigabe der Dozentin statt.

(2) Anzahl, Eignungsvoraussetzungen und Behandlungstermine der erforderlichen Modelle sowie zusätzliche Modellgebühren ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung vor Vertragsschluss. Modelle müssen volljährig sein und vor der Behandlung nach Aufklärung einwilligen. Die Schule kann ein Modell bei Gegenanzeigen ablehnen. Eine Modellorganisation durch die Schule erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung; Umfang, Gebühren, Zahlungspflichtige und Zahlungszeitpunkt werden dabei festgelegt. Bei Ausfall eines Modells richtet sich das weitere Vorgehen danach, wer dessen Bereitstellung übernommen hat und aus welchem Grund die Behandlung nicht stattfinden kann. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(3) Vor einer Übungsbehandlung sind bekannte Allergien, Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen und sonstige behandlungsrelevante Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen. Erforderliche Angaben werden vertraulich erhoben. Die Behandlung setzt eine vorherige Aufklärung und Einwilligung voraus. Eine schuldhafte Verletzung der Mitteilungspflicht kann nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden. Eigene Aufklärungs-, Prüfungs- und Aufsichtspflichten der Schule bleiben unberührt.

(4) Es gelten die Haus- und Hygieneregeln der Schule. Den Anweisungen der Dozentinnen und Mitarbeitenden ist Folge zu leisten.

(5) Teilnehmende haften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Ob praktische Schulungsbehandlungen vom Versicherungsschutz erfasst sind, ist mit dem jeweiligen Versicherer zu klären.

§ 13 Ausschluss von der Teilnahme

(1) Die Schule kann Teilnehmende vom weiteren Kurs ausschließen, wenn sie trotz Abmahnung den Unterricht erheblich stören, gegen Hygiene- oder Sicherheitsregeln verstoßen oder Weisungen der Dozentin nicht befolgen. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere einer Gefährdung von Modellen oder anderen Personen, ist keine Abmahnung erforderlich.

(2) Bei einem berechtigten endgültigen Ausschluss wird der Vertrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet. Die Abrechnung bereits erbrachter Leistungen und etwaiger Schadensersatzansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen werden berücksichtigt. Eine automatische Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher Gebühren für künftig entfallende Leistungen besteht nicht.

§ 14 Urheberrecht, Aufnahmen, Name der Schule

(1) Schulungsunterlagen, Skripte, Videos und sonstige Materialien sind geschützt, soweit die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen vorliegen. Sie dürfen für den persönlichen Lerngebrauch und im Rahmen gesetzlich erlaubter Nutzungen verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder Nutzung geschützter Materialien für eigene Schulungsangebote bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers. Die Anwendung erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten in der eigenen beruflichen Tätigkeit bleibt zulässig.

(2) Ton-, Foto- und Videoaufnahmen des Unterrichts durch Teilnehmende sind nur mit Zustimmung der Dozentin erlaubt. Aufnahmen anderer Teilnehmender oder Modelle bedürfen zusätzlich deren Einwilligung.

(3) Teilnehmende dürfen wahrheitsgemäß auf ihr Zertifikat der IBA Kosmetikschule hinweisen. Logo und Markenauftritt der Schule dürfen sie nur mit vorheriger Zustimmung verwenden; der Eindruck einer Partnerschaft oder Lizenz darf nicht erweckt werden.

(4) Zugangsdaten zu Online-Aufgaben oder digitalen Unterlagen sind persönlich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe kann die Schule den Zugang sperren.

§ 15 Haftung

(1) Die Schule haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und Wertsachen haftet die Schule nur nach Abs. 1 und 2.

(4) Für Schäden, die Teilnehmende nach dem Kurs bei ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit verursachen, sind sie selbst verantwortlich, soweit der Schaden nicht auf einer Pflichtverletzung der Schule beruht, für die sie nach Abs. 1 oder 2 haftet.

§ 16 Datenschutz

Die Schule verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden und Modelle zur Durchführung des Vertrags. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf www.iba-shop.de. Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmenden für Werbezwecke erfolgen nur mit gesonderter Einwilligung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen nach diesen AGB (Rücktritt, Kündigung, Verschiebungsantrag) bedürfen der Textform.

(2) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

(3) Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Mannheim wird nur vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

(4) Die Schule ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).